"Genießen, wo es Ihnen gefällt"

 

Mobile Massage


Wohlfühlelixier mit Gesundheitsfaktor

Stress - der Burn-Out Faktor Nr. 1 in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft.
Es ist kaum zu glauben, dass man den Stress eher wie eine Ehrenmedaille vor sich her trägt und Anderen etwas vorstöhnt, weil der Stress angeblich zeigt, wie hart man arbeitet.

Glauben Sie uns, es gewinnt niemand wirklich bei der Jagd um den besseren Posten,
wenn die Gesundheit darunter dauerhaft leidet.

Den Stress abzubauen und somit Arbeitskraft zu erhalten, ist das, was wirklich Mut erfordert.
Bei uns finden Sie ein reichhaltiges Angebot an wohltuenden Ölmassagen, die den Stress abbauen und Sie wieder neue Kraft tanken lassen.

Schenken Sie Ihren Kunden mal nicht die zehnte Flasche teuren Wein oder einen Musicalbesuch, der nicht eines jeden Geschmackes trifft.

Unsere Mobile Massage im Büro können Sie für Ihre Mitarbeiter als Arbeitskrafterhaltung sogar komplett von der Steuer absetzen. Sie kostet sie als Arbeitgeber also nichts. Es ist so einfach, ein guter Chef zu sein. (Rechtsprechung siehe unten)

 

Nehmen Sie sich Zeit, um abzuschalten.
Wir haben und wir nehmen uns Zeit für Sie !


Mobile Massage am Arbeitsplatz:

Service 1)

Direkt am Arbeitsplatz auf dem eigenen Bürostuhl oder dem Massagestuhl wird der Rücken, sowie die Schulter- und Nackenpartie massiert, gelockert und entspannt. Der Arbeitnehmer bleibt vollständig bekleidet.

Massagedauer: 15 Min. per Person

Mindestteilnehmer: 6 Personen

Kosten: 90 Euro bei 1,5 Stunden


Service 2)

Am Arbeitsplatz, in einem seperatem Raum, auf einem Massagestuhl oder einer Massageliege wird der Rücken, sowie die Schulter- und Nackenpartie massiert, gelockert und entspannt. Der Arbeitnehmer kann das Oberteil ausziehen und wählen zwischen Massage-Lotion und Bioöl.

Massagedauer: 20 min. per Person

Mindestteilnehmer: 6 Personen

Kosten: 120 Euro = 2 Stunden


Referenzen: Unsere Referenzen reichen von den Hamburger Behörden, Werbeagenturen, Kanzleien über Steuerberatungsgesellschaften zu Krankenhäusern, Schulen und Pflegeheimen.

Ebenfalls leiten wir Massageausbildungen und Weiterbildungen für Ayurvedische Massage und Entspannungsmassagen.

Alle von uns verwendeten Öle sind ökologisch hergestellt und gereift.
Wir arbeiten nur mit Bioölen - Der Umwelt und der Haut zu Liebe.



Keine Zeit, um zur Massage zu gehen?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause
!

Shirodara - Stirnölguss mit warmen Öl

Die Königin unter den Massagen. Der Stirnölguss ist wohl die bekannteste und tiefenentspannendste Behandlung des Ayurveda. Genuß pur. Luxus, Entspannung.

Herrlich warmes Öl fließt gekonnt über Ihre Stirn. Tiefe Ausgeglichenheit. Innere Harmonie.
Man wird es ihnen ansehen wie wohl Sie sich fühlen.

30 min. 29 Euro
60 min. 59 Euro



AyurWellness- und Entspannungsmassage

Ein Erlebnis für die Sinne. Geschmeidiger werden, die Muskulatur lockern, Verspannungen abbauen, die Stoffwechseltätigkeit anregen. Eine Wohltat für Körper und Geist. Streicheleinheiten für die Seele. 

 90 min.   89 Euro
120 min. 119 Euro


Entspannungs-Rückenmassage

Mit einem ausgesuchten ayurvedischen Öl zur reinen und puren Entspannung.
Wir gehen behutsam und speziell auf Ihre Verspannungen ein.
Atmen Sie durch und entspannen Sie Ihren Körper.

30min. 29 Euro
60min. 59 Euro


Termine: nach Vereinbarung. Alle Massagen auch als Gutschein erhältlich.
Alle Preise exklusive  Anfahrtskosten.


Mobile Massage ist für den Arbeitgeber steuerfrei
Kategorie: Rechtsprechung, Mobile Massage am Arbeitsplatz
Mobile Massage als Prävention krankheitsbedingter Ausfälle ist beim Finanzamt als "freiwillige soziale Aufwendung" zu 
 
100% absetzbar und lohnsteuerfrei
 
(BFH VI R 177/99)
BUNDESFINANZHOF
Beugt eine Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der
Gesundheit des Arbeitnehmers vor oder wirkt ihr entgegen, kann der dem Arbeitnehmer aus
der Maßnahme erwachsende Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein.
EStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg,
Außensenate Stuttgart (EFG 2000, 121)